Arbeitsrecht - Wann verfällt Resturlaub?

23.06.2023

Manche Arbeitnehmer haben ihren Urlaub nicht aufgebraucht und starten daher mit Resturlaub ins neue Jahr. Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer geändert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verfällt nun nicht mehr automatisch. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ...

 

... vom 20. Dezember 2022 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen. Arbeitnehmer haben nun sogar die Möglichkeit, Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren rückwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat. Konsultieren Sie im Zweifel Ihren Makler, wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben.

Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Kontakt

Markus Kassner GmbH
Hauptstraße 318
53639 Königswinter

Tel.: 02223-904744 
Fax: 02223-904337

E-Mail: info@mk-versicherungen.de


Facebook instagram Google Maps YouTube

SocialMedia icons by Icons8

 

kleiner

 

 

 

 

 

 

 

Drachenfels-Webcam

 

CHARTA AG
Mitglied seit 01.10.2001

    

BVK
Mitglied seit 01.02.1997

BVK 25 Jahre

gut beraten

 Zertifikat

 

DSGVO-geschult

 

 

Neuigkeiten