Forderungsausfalldeckung: Schutz, wenn der Schädiger nicht zahlen kann
Ein Unfall ist schnell passiert – doch was, wenn der Verursacher weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist? In solchen Fällen bleiben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen. Genau hier greift die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung.
Diese Zusatzleistung übernimmt Ihren Schaden, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder will. Voraussetzung ist meist, dass Sie einen rechtskräftigen Titel gegen den Verursacher erwirkt haben. Die Deckung gilt für Personen-, Sach- und oft auch Vermögensschäden – und schützt damit vor finanziellen Belastungen, die sonst existenzbedrohend sein können.
Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Privathaftpflicht diesen wichtigen Baustein enthält! Viele ältere Verträge bieten ihn nicht automatisch. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihren Schutz optimal gestalten.
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53639 Königswinter
Tel.: 02223-904744
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