Kindernachversicherung: Vorsorge beginnt bei den Eltern

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderer Moment – und der richtige Zeitpunkt, an die Absicherung zu denken. In der privaten Krankenversicherung gilt: Kinder können ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, wenn die Eltern bereits privat versichert sind. Aber: Es gibt klare Regeln.

Frist beachten: Innerhalb von zwei Monaten nach Geburt muss die Anmeldung erfolgen.
Leistungsumfang: Das Kind kann höchstens die Leistungen des versicherten Elternteils erhalten.
Vorsorge der Eltern: Wer selbst gut abgesichert ist, schafft die Basis für den Schutz des Kindes.

Versäumen Sie die Frist, ist eine spätere Aufnahme nur mit Gesundheitsprüfung möglich – und das kann bei Vorerkrankungen schwierig werden. Auch für gesetzlich Versicherte lohnt sich ein Blick auf Zusatzversicherungen für Kinder, etwa für Zahnbehandlungen oder stationäre Leistungen.

Unser Tipp: Sorgen Sie vor! Eine solide Absicherung der Eltern erleichtert die Nachversicherung des Kindes. Wir beraten Sie gern, wie Sie die richtige Vorsorge treffen.

Kontakt

Markus Kassner GmbH
Hauptstraße 318
53639 Königswinter

Tel.: 02223-904744 
Fax: 02223-904337

✉️ Email an die Markus Kassner GmbH


Facebook instagram Google Maps YouTube
SocialMedia icons by Icons8

kleiner

Drachenfels-Webcam

CHARTA AG
Mitglied seit 01.10.2001

 

BVK BVK 25 Jahre

 

asset_image

 

gut beraten Zertifikat

DSGVO-geschult

Neuigkeiten