Arbeitskraftabsicherung - Mut zur Lücke?
Die aktuelle Corona-Pandemie sorgt dafür, dass sich viele Menschen um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes Sorgen machen - in vielen Fällen aus gutem Grunde.
Experten befürchten ebenfalls, dass die Arbeitslosenzahl in Jahresverlauf steigen wird. Die Entwicklung tauglicher Impfstoffe gibt immerhin denen Zuversicht, die bereit sind, sich impfen zu lassen. Ganz unabhängig von der Impf-Thematik und dem weiteren Verlauf der Pandemie: Das Thema Arbeitskraftabsicherung hat durch das Virus noch mal eine besondere Bedeutung erhalten. Ganz einfach deshalb, weil Berufsunfähigkeit für viele Menschen nun kein mehr so abstraktes Risiko darstellt.
Aber halt: Man braucht nicht sofort berufsunfähig zu werden, um monatlich schmerzhaft weniger Geld in der Tasche zu haben. Die Fakten dazu sind auch ohne Corona schon bedrückend. Gerne verdrängt wird, dass Arbeitnehmer lediglich für sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Im Anschluss daran übernimmt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse, allerdings mit deutlichem Abschlag und nur für maximal 78 Wochen. Das sogenannte Krankengeld beläuft sich lediglich auf 70 Prozent des zuletzt verdienten Bruttogehaltes bzw. auf maximal 90 Prozent des letzten Netto. Für Durchschnittsverdiener sind das monatlich einige Hundert Euro weniger in der Kasse. Und das bei zusätzlichen Ausgaben für Arztbesuche, Zuzahlungen oder sonstige Entlastungen, die finanziert sein wollen.
Was für Selbstständige praktisch Pflicht ist, ist auch Angestellten dringend angeraten: die Vereinbarung eines privaten Krankentagegelds. Es kann nach dem Ende der Lohnfortzahlung die Lücke zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse zum letzten Nettoeinkommen schließen. Da eine Leistung erst ab der siebten Woche fällig wird, sind die Beiträge vergleichsweise niedrig. Erst recht, wenn man bei Abschluss der Police jung und gesund ist. Anpassungen bei steigendem Einkommen sollten vorgenommen werden.
Ehe es in Vergessenheit gerät: Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld maximal 78 Wochen lang. Betonung auf maximal, denn es können auch weniger sein. Und zwar dann, wenn klar ist, dass an eine Berufsausübung wie bisher nicht mehr zu denken ist. Und dann?
Wer bis dato eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als überflüssig angesehen hat und nach 1960 geboren wurde, sieht sich plötzlich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gegenüber. Vor ihr sind alle gleich: Ausbildung, akademische Grade oder sonstige besondere berufliche Qualifikationen sind völlig unbedeutend. Es zählt nur, wie viele Stunden noch gearbeitet werden kann – egal, in welchem Beruf. Wer trotz aller gesundheitlichen Einschränkungen aus Sicht der Rentenversicherung noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, hat gar keinen Anspruch. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Bleibt die volle Erwerbsminderungsrente: Sie bekommt, wer nur noch weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeiner Beschäftigung arbeiten kann. Also praktisch gar nicht mehr.
Die individuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente ist der Renteninformation zu entnehmen, die jeder Versicherte einmal jährlich von der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschickt bekommt. Dieses Schreiben lädt nicht unbedingt zur Lektüre ein, weshalb es häufig ignoriert wird. Fachleute sind sich einig, dass nicht einmal die volle Erwerbsminderungsrente ausreicht, den erreichten Lebensstandard auch nur annähernd aufrecht zu erhalten.
Es schadet daher nicht, sich über die eigene Absicherung einen Überblick zu verschaffen. Wertvolle Hilfe kann dabei ein unabhängiger Versicherungsmakler leisten, der weiß, worauf es dabei genau ankommt.
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