Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Kein Anschluss für die Finanzierung

Aus der Umsetzung der von der EU Anfang 2014 beschlossenen Wohnimmobilienkreditrichtline (WKR) in deutsches Recht im März 2016 folgt u. a., dass Banken vor der Vergabe von  Finanzierungen deutlich genauer auf die Bonität ihrer Kunden schauen müssen – und weniger beispielsweise auf den Wert der Wunschimmobilie. Neben angehende Käufer und Bauherren trifft dies ebenso auch jene, deren Finanzierung bereits läuft und die über kurz oder lang eine Anschlussfinanzierung benötigen.

 

Die neuen Regelungen verschärfen die Haftung der Banken, wenn sie nicht hinreichend prüfen, ob der Kunde sein gewünschtes Darlehen mit hoher Wahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit zurückzahlen können wird. Steigende Anforderungen an das einzubringende Eigenkapital, höhere Tilgungsraten oder eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit des Darlehensnehmers sind mögliche Konsequenzen dieser Neuregelung.

Kontakt

Markus Kassner GmbH
Hauptstraße 318
53639 Königswinter

Tel.: 02223-904744 
Fax: 02223-904337

E-Mail: info@mk-versicherungen.de


Facebook instagram Google Maps YouTube
SocialMedia icons by Icons8

kleiner

Drachenfels-Webcam

CHARTA AG
Mitglied seit 01.10.2001

 

BVK BVK 25 Jahre

 

gut beraten Zertifikat

DSGVO-geschult

Neuigkeiten