Kleine bAV-Anwartschaften: Abfinden oder weiterführen?
Die Obergrenze für die Abfindung kleiner Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurde kürzlich angehoben. Arbeitgeber dürfen Mini-Anwartschaften nun leichter auszahlen – ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Das spart Verwaltungskosten, birgt aber Risiken für die Altersvorsorge.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
✔ Abfindung klingt attraktiv, doch das Geld fließt oft in den Konsum – und ist für die Altersvorsorge verloren.
✔ Besser: Mitnahme der Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber oder Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vertrag.
✔ Fristen und rechtliche Vorgaben beachten: Die Übernahme muss einvernehmlich erfolgen, der neue Arbeitgeber trägt Haftung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Abfindung akzeptieren. Eine saubere Fortführung der Versorgung sichert den ursprünglichen Vorsorgegedanken und schützt Ihre Altersrente.
Jetzt prüfen – wir beraten Sie gern!
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Tel.: 02223-904744
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