Kleine bAV-Anwartschaften: Abfinden oder weiterführen?

Die Obergrenze für die Abfindung kleiner Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurde kürzlich angehoben. Arbeitgeber dürfen Mini-Anwartschaften nun leichter auszahlen – ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Das spart Verwaltungskosten, birgt aber Risiken für die Altersvorsorge.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
✔ Abfindung klingt attraktiv, doch das Geld fließt oft in den Konsum – und ist für die Altersvorsorge verloren.
✔ Besser: Mitnahme der Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber oder Übertragung des Deckungskapitals in einen neuen Vertrag.
✔ Fristen und rechtliche Vorgaben beachten: Die Übernahme muss einvernehmlich erfolgen, der neue Arbeitgeber trägt Haftung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Abfindung akzeptieren. Eine saubere Fortführung der Versorgung sichert den ursprünglichen Vorsorgegedanken und schützt Ihre Altersrente.

Jetzt prüfen – wir beraten Sie gern!

Kontakt

Markus Kassner GmbH
Hauptstraße 318
53639 Königswinter

Tel.: 02223-904744 
Fax: 02223-904337

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