Kampfzone Straßenverkehr

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ärgert sich meist häufig über andere Verkehrsteilnehmer. Doch wer seinem Ärgern in Form von Gesten und Bemerkungen Luft macht, begeht schnell eine Straftat.

 

Laut einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer geht es im Straßenverkehr immer rücksichtsloser und aggressiver zu. Heftige Beschimpfungen oder beleidigende Gesten gegenüber anderen sind dabei keine Seltenheit. § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) legt dagegen fest, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und schließt Beleidigungen damit aus. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Wer sich trotzdem zu einem Schimpfwort hinreißen lässt, begeht kein Kavaliersdelikt. Beleidigungen sowie abwertende Gesten sind laut § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) Straftaten und können eine Geld- und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen

Der Mittelfinger kann teuer werden

Gerichte haben beispielhaft festgelegt, welche Strafen möglich sind. Das Zunge Herausstrecken schlug in einem Fall beispielsweise mit 150 Euro zu Buche. Für „Dumme Kuh“ oder „Leck mich doch“ wurden 300 fällig. Wer anderen einen Vogel zeigt, muss mit einem Bußgeld von 750 Euro rechnen. Noch teurer waren zum Beispiel die Scheibenwischer-Geste sowie „Arschl…“ und „Idiot“ mit Beiträgen von 1.000 bis 1.500 Euro. Das Zeigen des Mittefingers kann sogar 4.000 Euro kosten. Betroffene sollten einen Strafantrag bei der Polizei stellen, eine einfache Anzeige reicht nicht. Das Kennzeichen des Autos, eine genaue Beschreibung des Täters und Zeugen helfen, diesen zur Rechenschaft zu ziehen. Nutzen Sie die Kompetenz Ihres Maklers als Betroffener.

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